28.08.2016Fachbeitrag

Vergabe 749

Bietergemeinschaften: Forderung gemeinsamer Referenzen unzulässig

Ein Auftraggeber darf von Bietergemeinschaften nicht verlangen, dass sie gemeinsam erbrachte Referenzen vorlegen, um ihre technische Leistungsfähigkeit zu belegen (OLG Celle, 12.04.2016, 13 Verg 1/16).

Ausschreibung von Postleistungen

Auftraggeber waren zwei Landkreise. Sie schrieben Postdienstleistungen aus. Eine Bietergemeinschaft wurde ausgeschlossen. Begründung: Entgegen der Vergabeunterlagen hätten sie bei Fachkunde und Leistungsfähigkeit nicht genügend gemeinsame Referenzen vorgelegt.

Benachteiligung von Bietermeinschaften und KMU!

Das OLG widersprach: Eine derartige Vorgabe sei unzulässig. Denn erstens verstoße sie gegen das Verbot, Bietergemeinschaften schlechterzustellen. Zweitens werde der Wettbewerb zulasten kleiner und mittelständischer Unternehmen verzerrt. Denn Eignungsleihe und Zusammenschluss im Einzelfall ermöglichten häufig erst die Teilnahme.

Einzelreferenz genügt

Offensichtlich rechtswidrig ist die Forderung, allein auf gemeinsame Referenzprojekte abzustellen dann, wenn jeder Bieter für sich schon die Anforderungen erfüllt.

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