01.12.2014Fachbeitrag

Vergabe 572

BMWi: Eckpunkte des neuen Vergaberechts

Das Bundeskabinett soll auf Vorschlag des BMWi am 17.12.2014 über die Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergabe-Richtlinien entscheiden

Wesentliche Neuerungen sind:

•    Die Kaskade verliert Stufen GWB
•    Zahlreiche inhaltliche Fragen sollen künftig im GWB geregelt werden, z. B. Ausschlussgründe und Anforderungen an Eignung und Zuschlag

VOL/VOF/VOB

•    Die VOL/A wird vollständig in die VgV überführt. Die VOF fließt ebenfalls in die VgV ein. Die VOB/A wird weiter gelten.

VgV/SektVO/VSVgV

•    Die VgV, SektVO und VSVgV bleiben bestehen. Daneben wird es eine Verordnung für Konzessionsvergaben geben.

EU-Recht 1:1

Die EU-Richtlinien sollen 1:1 umgesetzt werden.
Die neuen Vorschriften sollen bis April 2016 in Kraft treten.

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