27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1208

BMWi: Erleichterte Vergaben wegen Hochwasser

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weist in einem Rundschreiben auf die Möglichkeiten zu erleichterten Vergaben in Folge der Hochwasserkatastrophe hin (BMWi, Rundschreiben vom 17.08.2021).

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb 

Zulässig ist es danach, dringend benötigte (Bau-)Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu beschaffen. Das Hochwasser ist ein unvorhergesehenes Ereignis, das es nicht zulässt, die vorgeschriebenen Fristen anderer Verfahren einzuhalten (§§ 14 Abs.4 Nr. 3 VgV bzw. § 3a Abs.3 Nr. 4 VOB/A EU). 

Vergaberechtliche Erleichterungen 

Leistungen, die der kurzfristigen Bewältigung der Flut dienen, z.B. Infrastrukturbauarbeiten, Unterkunftsräumen oder digitale Infrastruktur, darf der Auftraggeber vereinfacht beschaffen. Zulässig ist dabei auch, Angebote formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben einzuholen. Auch darf der Auftraggeber im Einvernehmen mit Auftragnehmern bestehende Verträge verlängern (§ 132 GWB). 

Aussetzung des Haushalts

Wer schnell planen, bauen und bestellen muss, darf gerne unsere Hotline anrufen und eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen (montags, mittwochs und freitags, 12-14 Uhr, Tel. +49 211 600 55-326). 

Podcast 

Auch unser Podcast „Schon vergeben?“ widmet sich in einer Extra-Ausgabe dem Thema „Dringliche Vergaben“.

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