30.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1213

Bundesregierung beschließt AVV Klima

Die Bundesregierung hat am 15.09.2021 eine neue Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) beschlossen, die hohe Anforderungen an die Energieeffizienz bei öffentlichen Aufträgen stellt.

Neue Klimavorgaben für Beschaffungen im Bund 

Bei Vergaben ober- und unterhalb der Schwellenwerte müssen die Dienststellen des Bundes künftig neue Klimavorgaben beachten. Vor dem Einkauf müssen sie prüfen,  

  • ob die Neubeschaffung erforderlich oder ob auch eine Reparatur oder die Anschaffung gebrauchter Produkte möglich ist 
  • ob für die Leistung eine klimaverträglichere Variante besteht. 

Emissionen senken 

Bevorzugt soll der Bund Leistungen beschaffen, mit denen eine Minderung von Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus zu den geringsten Kosten erreicht wird. In die Wertung muss dabei auch ein CO2-Schattenpreis einbezogen werden. Neuerdings enthält die AVV Klima eine Negativliste von Produkten, die Auftraggeber nicht beschaffen dürfen, zum Beispiel Getränke aus Einwegverpackungen oder Einweggeschirr. 

In Kraft treten 

Die AVV Klima tritt am 01.01.2022 in Kraft. Sie löst die Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) ab. 

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