01.03.2014Fachbeitrag

Update China Desk März 2014

Chinas Neue Verordnung zum Onlinehandel

Am 15. März 2014 wird eine neue Verordnung zum Online-Handel („Verordnung“) in Kraft treten. Diese Verordnung wurde durch die State Administration for Industry and Commerce („SAIC“) erlassen und wird die bisherige "Vorläufige Verordnung zum Online-Warenhandel und anderen verwandten Dienstleistungen" ersetzen. Mit der neuen Verordnung sollen die gesamten Rahmenbedingungen verbessert werden, insbesondere in Bezug auf das bedingungslose Rückgaberecht, den Verbraucherdatenschutz, den unlauteren Wettbewerb, die Kreditwürdigkeit sowie einen Verbraucherschutz-Fonds.

Ausländische Investoren haben Zugang zum chinesischen Markt für Online-Handel

Der chinesische Online-Handel-Markt ist bereits für ausländische Investitionen geöffnet. Seit 2004 hat das Handelsministerium („MOFCOM“) ausländischen Investoren in Form von Foreign Invested Enterprises („FIE“) gestattet, Einzelhandelsgeschäfte im Wege des Online-Handels zu führen, was jedoch eine Genehmigung des MOFCOM voraussetzt. Zu weiteren Liberalisierungen kam es im Jahr 2010: FIE-Hersteller und FIE-Handelsunternehmen können das Online-Handelsgeschäft direkt betreiben, während ein FIE, das lediglich Online-Handel betreibt, eine Genehmigung benötigt. Vor diesem Hintergrund bringt die neue Verordnung einige Highlights, die auch für ausländische Investoren relevant sind.

Die Verordnung unterscheidet bei den Dienstleistungsanbietern im Online-Handel grundsätzlich zwischen Händlern, Plattformbetreibern und anderen Dienstleistungsanbietern.

Onlinehandelshändler

In Bezug auf Händler soll das „real-name“-System eingeführt werden, insbesondere für natürliche Personen, die Online- Handelsgeschäfte über die Online-Handelsplattform eines Dritten betreiben. Das neue bedingungslose Rückgaberecht bringt mehr Schutz für Verbraucher, die Verbraucher müssen jedoch die Kosten für Rücksendung tragen. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für die bedingungslose Rückgabe; dies gilt beispielsweise für maßgeschneiderte Produkte, frische Waren, digitale Produkte und Zeitungen. Ein weiteres Highlight ist, dass Online-Handelsbetreiber oder andere Dienstleistungsanbieter die gesetzlichen Rechte der Verbraucher nicht beschränken oder ausschließen dürfen, beispielweise das bedingungslose Rückgaberecht. Zudem ergänzt die neue Verordnung in gewissem Umfang die bestehenden Regeln des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb um bestimmte Verhaltensweisen, wie z.B. das Löschen schlechter Kommentare, falsche Angaben zum Handelsvolumen sowie bösartige Kommentare über Konkurrenten.

Betreiber von Onlinehandelsplattformen

Was Plattformbetreiber angeht, betont die Verordnung deren Überwachungspflichten. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung und Registrierung von Händlern, die Vertrags- und Informationspflichten gegenüber Händlern, Regelungen zu Transparenz und Ankündigungen sowie die Überwachung des  Verhaltens von Händlern. Plattformbetreiber sollen Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern sowie zum Schutz der Verbraucherrechte festsetzen. Darüber hinaus kann ein Verbraucher vom Plattformbetreiber verlangen, dass dieser die Schlichtung von Streitigkeiten im Online-Handel auf seiner Plattform anbietet. Darüber hinaus ermutigt die Verordnung Plattformbetreiber, ein System zur Kreditwürdigkeit sowie einen Verbraucherschutz-Fonds zu erstellen. Dies ist zwar keine Verpflichtung, zeigt aber die Erwartung des Gesetzgebers.

Perspektive

Seit der Übernahme des chinesischen Online-Supermarktes Shanghai Yishiduo e-Commerce Co. Ltd durch den amerikanischen Supermarkt Giganten Wal-Mart im Jahr 2012 ist der chinesischen Markt für Online-Handel zu einem neuen Schlachtfeld für inländische und ausländische Investoren geworden. Die neue Verordnung verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich, erhöht den Verbraucherschutz, und stellt gleichzeitig alle Marktteilnehmer vor Herausforderungen. Auch die SAIC als zuständige Behörde braucht Zeit, um Erfahrungen mit der Umsetzung zu sammeln. Denn das neue Geschäftsmodell des Online-Handels bringt zwar mehr Transparenz und erleichtert die Beweislast oder auch behördliche Untersuchungen. Aufgrund des Handelsvolumens, der geografischen Dimensionen und der Masse an Verbrauchern ist jedoch mit einer Zunahme von privaten Klagen zu rechnen.

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