31.03.2020Fachbeitrag

Vergabe 1078

Corona ist nicht per se höhere Gewalt

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt vor, wie mit Bauablaufsstörungen durch das Corona-Virus auf den Baustellen des Bundes umzugehen ist (23.03.2020, 70406/21#1).

Weiter bauen trotz Corona

Auf den Baustellen des Bundes wird trotz Corona-Krise weiter gebaut. Baumaßnahmen werden erst eingestellt, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen.

Bauablaufsstörungen im Einzelfall prüfen

Nicht jede Verzögerung des Bauablaufs durch die Corona-Pandemie ist ein Fall höherer Gewalt. Die Voraussetzungen hierfür sind streng. Auftraggeber müssen jeden Einzelfall einer Bauverzögerung prüfen.

Höhere Gewalt nur wenn unabwendbar

Höhere Gewalt liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer unter keinen Umständen die Ursachen für eine Bauverzögerung abwenden kann.

Letzte Zweifel unschädlich

Beruft sich ein Auftragnehmer auf höhere Gewalt, reicht es aus, wenn er Tatsachen vorträgt, die das Vorliegen höherer Gewalt überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.