18.03.2015Fachbeitrag

Update Compliance 9/2015

Das schweizerische Bankgeheimnis wird faktisch abgeschafft

Voraussichtlich am 19. März 2015 wird in Brüssel ein Abkommen zur Umsetzung des automatischen Informationsaustausches (AIA) zu Finanzkonten zwischen der Schweiz und der EU paraphiert. Danach wird der von der OECD entwickelte globale AIA-Standard zwischen der Schweiz und den EU-Staaten zum 01. Januar 2017 eingeführt. Dies bedeutet, dass ab 2017 in der Schweiz die entsprechenden Daten gesammelt werden und diese im Frühjahr 2018 erstmals ausgetauscht werden.

Damit ist für ausländische Bankkunden das steuerliche Bankgeheimnis in der Schweiz abgeschafft zugunsten der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Formal handelt es sich hier um eine Ausweitung des bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 2004. Das Quellensteuermodell wird jetzt jedoch durch den AIA abgelöst. Dabei wird der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Zu den künftig auszutauschenden Daten gehören nicht nur Zinsen, sondern auch Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Ebenso werden Guthabenstände mitgeteilt. Neben natürlichen Personen sind auch juristische Personen betroffen.

Im weiteren Ablauf muss das revidierte Abkommen vom Schweizer Parlament gebilligt werden. Auch ein Referendum in der Schweiz ist noch möglich. Auf Seiten der EU-Staaten müssen alle Mitgliedsländer der Unterzeichnung zustimmen.

Praxishinweis: Es ist nach wie vor Zeit zur steuerlichen Regularisierung bisher nicht deklarierter Schweizer Konten. Bis zum 31. Dezember 2017 ist eine Selbstanzeige vor allem deshalb sinnvoll, weil die Entdeckungswahrscheinlichkeit ab 2018 durch das Abkommen steigen wird. Ist die Tat aufgrund des Datenaustausch aber entdeckt, ist die Selbstanzeige „gesperrt“, Strafbefreiung kann nicht mehr erlangt werden. Zwar wurden zu Beginn des Jahres 2015 die Regeln zur Erstattung der Selbstanzeige verschärft (siehe hierzu unser Update Compliance Nr. 180). Für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat sich hierdurch jedoch so gut wie nichts geändert. Die noch zur Verfügung stehende Zeit bis Ende 2017 sollte also genutzt werden.

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