05.06.2015Fachbeitrag

Vergabe 625

Eignungsprüfung auch bei beschränkter Ausschreibung!

Der Auftraggeber hat auch bei einer beschränkten Ausschreibung zu überprüfen, ob die Bewerber geeignet sind (OLG Saarbrücken vom 28.01.2015, 1 U 138/14).

In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Auftraggeber (AG) den Auftrag zunächst öffentlich ausgeschrieben. Da kein wirtschaftliches Angebot eingereicht worden war, hob der AG das Verfahren auf und schrieb den Auftrag beschränkt aus. Der im vorausgegangenen Verfahren günstigste Bieter wurde dabei wegen fehlender Eignung nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, wogegen dieser im Wege des einstweiligen Rechtschutzes vorging. Ohne Erfolg!

Eignung zwingend zu prüfen!

Der Auftraggeber muss bei der beschränkten Ausschreibung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe überprüfen, ob die Bewerber geeignet sind.

Zweifel an Eignung können sich auch erst nach Abschluss der Erstausschreibung ergeben

Dies gilt auch dann, wenn dem beschränkten Verfahren eine öffentliche Ausschreibung vorausging und bei dieser die Eignung des Bewerbers geprüft und bejaht wurde.

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