06.03.2014Fachbeitrag

Vergabe 482

Erstes Bundesland erhöht Mindestlohn

Das Land Brandenburg ändert sein Vergabegesetz und erhöht den vergabespezifischen Mindestlohn von € 8,00 auf € 8,50.

€ 8,50 statt € 8,00 in Brandenburg

Wie in vielen anderen Bundesländern gilt in Brandenburg ein Vergabegesetz. Danach dürfen öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von € 8,00 zahlen. Diese Mindestlohngrenze wurde nun auf € 8,50 erhöht.

Das Gesetz ist am 13.02.2014, einen Tag nach seiner Verkündung, in Kraft getreten.

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