12.12.2017Fachbeitrag

Countdown - Das kommt 2018!

Erweiterte Prüfverfahren von ausländischen Direktinvestitionen

Der Trend zur Regulierung ausländischer Direktinvestitionen geht 2018 in die nächste Runde. Nachdem die Bundesregierung im Juli 2017 die Hürden für M&A-Transaktionen erhöht hat, legte die Europäische Kommission im Herbst 2017 einen Entwurf zur unionsweiten Abstimmung bei der Prüfung von ausländischen Investitionen vor. Ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, zielen beide Änderungen auf die vertiefte Prüfung chinesischer Investoren ab.

Chinesische Unternehmen gehören seit Jahren zu den aktivsten Investoren auf dem deutschen und europäischen Markt. 2016 haben sie nach Recherchen des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) weit mehr als zehn Milliarden Euro investiert und 56 Unternehmen übernommen – ein neuer Rekord. Als Reaktion auf die große Einkaufslust der chinesischen Investoren hat die Bundesregierung bereits im Juli schärfere Regeln für ausländische Investitionen festgelegt, ein Vorschlag der Kommission zur Regulierung der Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU folgte im September. 

Die in Deutschland bereits umgesetzten Regeln sehen unter anderem einen erweiterten Katalog von sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbereichen und Schlüsseltechnologien vor – etwa Telekommunikation oder Energie, sowie eine Meldepflicht für Investitionen in diesen Bereichen. Durch die neue Meldepflicht werden Investoren und Verkäufer in Zukunft mit einem erheblich höheren Aufwand konfrontiert. Hinzu kommt, dass die Fristen des Prüfverfahrens ausgeweitet werden. Um schnellstmöglich Transaktionssicherheit zu erlangen, werden Investoren in Zukunft noch häufiger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen müssen. Doch auch hier wurde die Frist für die Freigabefiktion auf zwei Monate – statt bisher einen Monat – verlängert. Das bedeutet, dass sich Investoren und Unternehmen auf längere Transaktionsverfahren einstellen müssen.

Die Verschärfung der Investitionskontrolle wird zu einer Verlängerung des Transaktionsverfahrens führen und den Investitionsprozess insgesamt verkomplizieren. Das kann viele Investoren abschrecken.

Und ein Ende ist nicht in Sicht. Denn auch die europäische Union arbeitet zur Zeit an weiteren Regularien für ausländische Investitionen. Der Entwurf, der im September vorgestellt wurde, gibt den EU-Mitgliedstaaten Mindestanforderungen für die Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen in der EU vor, einen Abstimmungsmechanismus zwischen den Mitgliedsstaaten sowie ein Empfehlungsrecht der Kommission. Viele der Prüfungskriterien lassen jedoch erheblichen Interpretationsspielraum. Alleine die Frage, ob ein Investor staatliche Unterstützung erhält, um zu beurteilen, ob sein Angebot unter marktwirtschaftlichen Bedingungen abgegeben wird, dürfte bei der engen Verzahnung chinesischer Unternehmen mit staatlichen Stellen in der Regel nicht einfach zu beantworten sein. Europäische Unternehmer in den betroffenen Branchen können hier leicht zum Spielball außen- und wirtschaftspolitischer Interessen werden. In einer freien Marktwirtschaft ist es schwer zu vermitteln, dass ein Verkäufer nicht den Investor auswählen kann, der das für ihn das attraktivste Angebot macht.  Es bleibt also abzuwarten, was das Jahr 2018 für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Investoren wirklich bringt.

Wir bündeln unsere langjährige Erfahrung mit Investitionen durch das Reich der Mitte in unserem China Desk. Unsere Spezialisten arbeiten Hand in Hand mit den Experten anderer Praxisgruppen. So ist es uns möglich, unsere Mandanten umfassend in internationalen Investitionsfragen rechtlich zu beraten.

Ihre Ansprechpartner sind die Experten des China Desks. Dr. Kai BandillaBodo Dehne, Michael Vetter und Sen Gao begleiten regelmäßig Investitionen chinesischer Investoren in Deutschland. 

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