03.04.2017Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 121

EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar anwendbares Recht. Handlungsbedarf für die Umsetzung der neuen Vorschriften besteht bereits jetzt, wenn Bußgelder vermieden werden sollen.

Wesentliche Neuerungen

  • DSGVO ersetzt im nicht-öffentlichen Bereich in weiten Teilen bestehendes nationales Recht.
  • Neue Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten anstelle der bisherigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände.
  • Erweiterte Vorgaben für Einwilligungserklärungen.
  • Erhöhte Informationsanforderungen gegenüber der betroffenen Person.
  • Verpflichtung zur Durchführung einer umfassenden Datenschutzfolgenabschätzung für bestimmte (auch laufende) Verarbeitungen.
  • Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen erfordert angemessenes Datenschutz-Compliance-System.
  • Verpflichtung öffentlicher Stellen, künftig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
  • Erhöhter Bußgeldrahmen von bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen.

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