20.01.2020Fachbeitrag

Vergabe 1055

EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten

Öffentliche und private juristische Personen werden durch die Whistleblower-Richtlinie verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen (RL EU 2019/1937).

Einheitlicher Schutz

Die EU setzt mit der Whistleblower-Richtlinie europaweite Standards zum Schutz von Hinweisgebern. Hinweisgeber können Meldungen zukünftig schriftlich, telefonisch oder persönlich abgeben und werden vor Vergeltungsmaß-nahmen geschützt.

Hinweisgebersystem verpflichtend

Private Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz im Jahr und alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors werden zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems verpflichtet. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen für kleinere Gemeinden und kleine Unternehmen regeln.

2 Jahre Umsetzungsfrist

Die Richtlinie muss bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

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