09.05.2018Fachbeitrag

Vergabe 895

EuGH: Bieter dürfen Angebot nicht nachbessern

Bieter dürfen ihr Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist nicht nachbessern (EuGH, 28.02.2018, C-523/16).

Vergabeunterlagen maßgeblich

Zwar darf ein Auftraggeber bestimmen, dass Bieter fehlende Unterlagen nachreichen, so der EuGH. Gleichwohl bindet sich der Auftraggeber durch die Vergabeunterlagen.

Keine Berichtigung

Bestimmt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen, dass er unvollständige Angebote ausschließt, dürfen Bieter die feh-lenden Dokumente auch dann nicht nachreichen, wenn sie für diese Möglichkeit eine Entschädigung zahlen. Zudem seien die Berichtigungen durch den Bieter unzulässig, wenn sie der Vorlage eines neuen Angebots gleichkämen.

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