07.02.2020Fachbeitrag

Beihilfe Aktuell 071 und ÖPNV Aktuell 097

EuGH entscheidet doch nicht über steuerlichen Querverbund

Der Bundesfinanzhof (BFH) wollte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob in der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften eine Beihilfe zu sehen sei. Die Entscheidung des EuGH mit dem Potenzial, die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge komplett auf den Kopf zu stellen, wurde mit Spannung erwartet.

Zu der Entscheidung wird es vorerst jedoch nicht mehr kommen. Der Kläger hat die Revision zurückgenommen und der BFH daraufhin das dem Vorlagebeschluss zugrundeliegende Revisionsverfahren eingestellt. Die Vorlage an den EuGH ist damit gegenstandslos.

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