06.07.2016Fachbeitrag

Vergabe 727 und Beihilfe Fördermittel 054

EuGH: Rückforderung von EFRE-Mitteln bei Verstoß gegen nationales Vergaberecht

Verstößt ein Auftraggeber bei der Vergabe eines mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderten Auftrages gegen nationales Vergaberecht, können die Fördermittel zurückgefordert werden (EuGH, 26.05.2016, C-260/14).

Förderauflage: Vergaberecht

Fördermittelempfänger sind verpflichtet, das Vergaberecht einzuhalten. Unterschreitet der Auftragswert die europäischen Schwellenwerte, gilt nationales Recht - auch, wenn es sich um eine EU-Förderung nach EFRE handelt.

EuGH sanktioniert Verstoß gegen nationales Recht

Im Falle einer "Unregelmäßigkeit" bei der Vergabe, kommt eine Rückforderung der Fördermittel in Betracht (VO 1083/2006). Zwar liege eine solche Unregelmäßigkeit in der Regel bei Verstößen gegen Unionsrecht vor. Dies bedeute – so der EuGH - im Umkehrschluss jedoch nicht, dass nationale Vergabeverstöße hinnehmbar seien. Das nationale Vergaberecht trage dazu bei, dass das Unionsrecht zur Strukturförderung ordnungsgemäß und effizient angewandt wird. Im Kern gehe es um den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

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