27.10.2014Fachbeitrag

Energie 055

EuGH stärkt Rechte von Strom- und Gaskunden

Energieversorger müssen Strom- und Gaskunden vorher über die Gründe von Preiserhöhungen informieren. (Europäischer Gerichtshof, 23.10.2014, C-359/11 und C-400/11).

Grundversorgertarife betroffen

Die Entscheidung des EuGH gilt für Grundversorgertarife über Strom und Gas. Diesen Tarifkunden muss neben dem Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen das Recht zustehen, gegen die Preiserhöhung vorzugehen. Um dies zu gewährleisten, müssen Energieversorger die Kunden rechtzeitig vor einer Preiserhöhung über Anlass, Voraussetzungen und Umfang informieren.

Alte Preiserhöhungen umfasst

Da der BGH die Fälle dem EuGH vorgelegt hatte, muss er abschließend entscheiden. Besonders spannend wird sein, wie der BGH die Vorgaben des EuGH im Detail umsetzt. Der EuGH nahm nämlich keine zeitliche Begrenzung der Wirkungen seines Urteils an. Damit stehen auch Preisanpassungen der Vergangenheit auf dem Prüfstand, in denen die notwendigen Informationen fehlten.

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