Die Europäische Kommission hat am 01. April 2020 „Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation“ (Amtsblatt der EU, 2020/ C 108 I/01) veröffentlicht. Darin weist sie insbesondere auf verschiedene Möglichkeiten hin, im Rahmen des – insoweit unverändert geltenden - europäischen Vergaberechts möglichst schnell öffentliche Aufträge zu vergeben.
In einer Notsituation wie dieser sei eine Beschaffung innerhalb weniger Tage und wenn nötig sogar innerhalb von Stunden möglich - und vom Vergaberecht gedeckt. Öffentliche Auftraggeber sollen die Flexibilität, die das Vergaberecht biete, voll ausschöpfen. In den Leitlinien wird klargestellt:
Wörtlich heißt es in der Einleitung der Mitteilung:
„…in der Praxis bedeutet dies, dass die Behörden so schnell handeln können, wie es technisch/physisch möglich ist“; öffentliche Auftraggeber dürfen „mit potenziellen Auftragnehmern innerhalb und außerhalb der EU per Telefon, E-Mail oder persönlich Kontakt aufnehmen.“
Aus Sicht des BMWi stellt die Mitteilung eine sinnvolle Ergänzung des Rundschreibens vom 19. März 2020 dar.
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