11.09.2018Fachbeitrag

Vergabe 920

eVergabe: ab dem 18.10.2018 für alle verpflichtend

Oberschwellenvergaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen müssen ab dem 18.10.2018 komplett elektronisch abgewickelt werden. Erfasst werden alle Vergabeverfahren, die ab diesem Stichtag gestartet werden.

Gesamte Kommunikation elektronisch

Ab dem 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, in allen europaweiten Vergaben nicht nur wie schon bisher

  •  Bekanntmachung und Vergabeunterlagen elektronisch bereitzustellen,

sondern auch

  • die Kommunikation mit den Bietern elektronisch zu führen,
  • Teilnahmeanträge und Angebote elektronisch entgegenzunehmen.


 Für Zentrale Beschaffungsstellen galt dies schon seit dem 18.04.2017.

 Stichtag Bekanntmachung

Trotz des mehrdeutigen Wortlautes der Übergangsvorschriften § 81 VgV und § 23 EU VOB/A müssen vor dem 18.10.2018 bereits bekannt gemachte Vergabeverfahren nicht auf elektronische Abwicklung umgestellt werden. Diese Einschätzung ist durch das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt worden.

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