19.08.2014Fachbeitrag

Vergabe 543

Fehler in der Bekanntmachung im Pflichtmedium berichtigen

Der Auftraggeber kann einen Fehler im bereits veröffentlichten Bekanntmachungstext heilen, wenn er den berichtigten Text im gleichen Medium veröffentlicht (OLG Naumburg vom 30.04.2014 – 2 Verg 2/14).

Transparenzgebot verpflichtet zu eindeutiger Bekanntmachung

Ist der Bekanntmachungstext mehrdeutig, kann dies die Bieter nach Ansicht des OLG Naumburg in ihren subjektiven Rechten verletzen, weil das Verfahren nicht transparent ist.

angemessene Restbewerbungsfrist nach Korrektur

Korrigiert der Auftraggeber den mehrdeutigen Text, hat er den Bewerbern eine angemessene Restbewerbungsfrist einzuräumen.

Bewerbungsfrist muss echte Auswahlchance ermöglichen

Dabei kommt es nicht darauf an, ob in dieser Zeit ein Teilnahmeantrag und dessen Übermittlung rein "technisch" noch möglich gewesen wäre, sondern ob ein Teilnahmeantrag in hoher Qualität mit echten Auswahlchancen erstellt werden kann. 

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