Der Bund fördert Investitionen von Krankenhäusern in Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vom 23.10.2020 stellt er drei Milliarden Euro über den Krankenhauszukunftsfonds zur Verfügung, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet wird.
Die Krankenhäuser müssen ihren Förderbedarf zunächst beim jeweiligen Bundesland anmelden. Das Bundesland entscheidet innerhalb von drei Monaten für welche Vorhaben es bis zum 31.12.2021 eine Förderung beantragt. Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Umsetzung nicht vor dem 02.09.2020 begonnen hat. 30 % der Fördersumme sind vom Bundesland oder vom Krankenhausträger einzeln oder gemeinsam zu tragen.
Um die Fördermittel abzurufen, sollten Krankenhäuser jetzt: