Vergabe 1126
Funktionelle Betrachtung auch bei Rahmenvereinbarungen in Losen
Auch bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen in Losen ist eine funktionelle Betrachtung für die Schätzung des Auftragswertes erforderlich (OLG Düsseldorf, 15.07.2020, Verg 40/19).
Streitgegenstand
Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt Rahmenvereinbarungen für Instandsetzungsarbeiten in Gewerken aufgeteilt auf eine Vielzahl von Gebietslosen national aus. Der geschätzte Auftragswert liegt insgesamt über dem Schwellenwert für europaweite Vergaben, jedoch nicht für das einzelne Los.
Technisch- und wirtschaftlicher Charakter des Auftrags entscheidend
Entscheidend für den Auftragswert ist, ob die Instandsetzungsarbeiten technisch und wirtschaftlich einen einheitlichen Charakter aufweisen. Davon ist bei Ausschreibungen in einer einzigen Bekanntmachung aus-zugehen. Die räumliche Entfernung steht dem nicht entgegen. Denn der Auftraggeber hat für alle Gebietslose einheitliche Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie dieselbe Leistungsbeschreibung verwendet.
Prinzip der Gesamtvergütung auch bei Rahmenvereinbarungen
Die Gebietslose sind nach dem Prinzip der Gesamtvergütung zu addieren. Für Rahmenvereinbarungen gelten dieselben Vorschriften wie für Auftragsvergaben.