02.09.2020Fachbeitrag

Vergabe 1113 / Energie 092

Gebäudeenergiegesetz verkündet

Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft.

Hintergrund

Das Gesetz führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen, aufeinander abgestimmten Gesetz zusammen.

Einfachere Nachweismöglichkeiten

Neu sind insbesondere vereinfachte Nachweismöglichkeiten für die Energieanforderungen. Die sogenannte Innovations-klausel sieht vor, dass Bauherren nicht zwingend für jedes Gebäude einen Nachweis bringen müssen. Es reicht aus, wenn eine zusammenhängende Häusergruppe (Quartier) insgesamt den Energieanforderungen entspricht. Möglich ist auch, den Nachweis sowohl durch den Energiebedarf, als auch durch die CO2-Emissionen zu erbringen.

Die energetischen Anforderungen an Gebäude selbst wurden durch das Gesetz nicht verschärft.

Einfachere Nachweismöglichkeiten

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand erfordert von öffentlichen Auftraggebern, die Einhaltung der energetischen Anforderungen in Ausschreibungen vorzugeben.

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