12.01.2016Fachbeitrag

Vergabe 675

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben am 17./18.12.2015 dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt.

Umsetzung der EU- Vergaberichtlinien

Das Gesetz setzt die neuen EU-Vergaberichtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), über die Sektorenvergabe (Richtlinie 2014/25/EU) und die Konzessionsvergabe (Richtlinie 2014/23/EU) um.

Neufassung des 4. Teils des GWB

Das Gesetz novelliert den 4. Teil des GWB über die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Das GWB wird weiterhin den rechtlichen Rahmen für die Vergabe europaweiter Ausschreibungen setzen. Erstmals normiert das GWB auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen.

Neue Vergabeordnungen

Im November veröffentlichte das BMWI bereits den Entwurf einer Mantelverordnung, die das Gesetz ergänzen soll. Der Entwurf enthält überarbeitete Fassungen der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VgVSV). Zudem legt das BMVi den Entwurf einer Konzessionsverordnung (KonzVO) und einer Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) vor.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die im Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 18.04.2016 in Kraft.

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