17.02.2016Fachbeitrag

Vergabe 689

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts veröffentlicht

Nächster Schritt auf dem Weg zum neuen Vergaberecht: Am 23.02.2016 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2016, S. 203). Das Gesetz reformiert die Vorschriften des GWB zur europaweiten Vergabe.

Anwendung ab 18.04.2016

Auftraggeber müssen die neuen Regelungen ab dem 18.04.2016 anwenden. Zeitgleich sollen auch die neuen Vergabeverordnungen in Kraft treten und damit die Vergaberechtsrefom beschließen.

Neue Vergabeverordnungen

Planmäßig sollen Bundestag und Bundesrat die neue

  • Vergabeverordnung (VgV),
  • Sektorenverordnung (SektVO),
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

noch im März verabschieden. Die VOL/A und die VOF werden abgeschafft und gehen in der neuen VgV auf. Auch die geänderte VOB/A, die bereits im Januar veröffentlicht wurde, soll am 18.04.2016 wirksam werden.

Noch keine Änderungen im Unterschwellenbereich

Neue Vorschriften für nationale Vergaben unterhalb der EU Schwellenwerte stehen weiter aus. Diese werden erst nach Abschluss der EU-Vergaberechtsreform überarbeitet.

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