19.11.2020Fachbeitrag

Vergabe 1129

Gesetzliche Eignungskriterien abschließend

Die gesetzlich geregelten Eignungskriterien sind abschließend. Die rechtliche Leistungsfähigkeit ist von diesen nicht umfasst (OLG Düsseldorf, 14.10.2020, Verg 36/19).

Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

Der Antragsteller machte die fehlende Eignung eines Konkurrenten geltend. Dieser könne den Auftrag aufgrund öffentlich-rechtlicher Beschränkungen nicht ausführen.

Abschließender Charakter gesetzlicher Eignungskriterien

Das OLG Düsseldorf entschied, dass öffentlich-rechtliche Beschränkungen die Eignung des Bieters nicht entfallen lassen. Die in § 122 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-3 GWB geregelten Eignungskriterien seien abschließend und würden durch die §§ 42 ff. VgV lediglich konkretisiert. Wegen des insofern auch abschließenden Charakters des § 44 VgV seien öffentlich-rechtliche Beschränkungen auch nicht vom Eignungskriterium „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ erfasst.

Abkehr von früherer Entscheidungspraxis

Mit der Entscheidung ändert der Senat seine Ansicht zum in früheren Entscheidungen geforderten Eignungskriterium der „rechtlichen Leistungsfähigkeit“.

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