29.05.2020Fachbeitrag

Vergabe 1095

HOAI landet wieder beim EuGH

 Der EuGH muss erneut über die Wirksamkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI entscheiden (BGH, 14.05.2020, VII ZR 174/19).

Vorlage an den EuGH

Der BGH teilte in seiner mündlichen Verhandlung am 14.05.2020 mit, dass er dem EuGH Fragen zur Wirksamkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI vorlegt. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 04.07.2020 (C 377/17) entschie-den, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unwirksam sind, denn sie verstoßen gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

BGH: HOAI-Sätze zwischen Privaten für wirksam?

Der BGH will eine Entscheidung des EuGH, ob diese Dienstleistungsrichtlinie auch unmittelbar zwischen Privaten gilt und damit die Mindest- und Höchstsätze bei privaten Bauherren unwirksam oder – bei einer fehlenden unmittel-baren Anwendung – doch verbindlich sind.

Der BGH tendiert dazu, dass die Richtlinie nicht unmittelbar zwischen Privaten anzuwenden ist. Dies hätte weitreichende Auswirkungen auf Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Mindest- und Höchstsätzen: Zwischen Privaten wären diese verbindlich, bei Verträgen mit der öffentlichen Hand dagegen unwirksam.

Mit einer Entscheidung des EuGH ist nicht vor 2021 zu rechnen.

Download Kurzfassung

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.