09.10.2020Fachbeitrag

Vergabe 1119

Kein Ausschluss, wenn Bieter Vergabeunterlagen ergänzen

Auftraggeber dürfen Bieter nicht ausschließen, die Vergabeunterlagen mit klarstellenden, dem besseren Verständnis dienenden Zusätzen versehen (KG Berlin, 04.05.2020, Verg 2/20).

Bieter ergänzte Eigenerklärung um Firma der Rechtsvorgängerin

Ein Bieter ergänzte die Firma seiner Rechtsvorgängerin in einem Formblatt, um zu verdeutlichen, dass die geforderten Beschäftigtenzahlen durch die Rechtsvorgängerin erbracht worden waren. Der Auftraggeber schloss den Bieter aus, weil er die Vergabeunterlagen geändert habe.

Ausschluss nur bei anderer Leistung

Das KG Berlin entschied, dass der Auftraggeber den Bieter zu Unrecht ausgeschlossen habe:

Ein Bieter ändert die Vergabeunterlagen in unzulässiger Weise, wenn er inhaltlich eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet. Die ergänzte Firma dient dagegen nur dem besseren Verständnis und wirkt sich nicht auf den Leistungsinhalt aus.  

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