15.10.2019Fachbeitrag

Vergabe 1020 und Energie 084

KG Berlin zur Vergabe von Wegenutzungsrechten

Das KG Berlin hat die Anforderungen an Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten konkretisiert (KG, 04.04.2019, 2 U 5/15 Kart).

Vorbeugender Rechtschutz

Bieter können vorbeugenden Rechtsschutz in Form einer Unterlassungsklage bei der Vergabe öffentlicher Verkehrswege nach § 46 EnWG bereits vor der Vergabeentscheidung anstrengen. Dies setzt lediglich voraus, dass ernsthafte und tatsächliche Anhaltspunkte für die beabsichtigte Vergabe an einen Mitbewerber bestehen.

Beteiligung eines Eigenbetriebs

Ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb darf sich an einem Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten beteiligen, wenn Kommune und Eigenbetrieb organisatorisch und personell strikt getrennt sind.

Auswahlkriterium sicherer Netzbetrieb

Die Kommune muss bei den Auswahlkriterien dem sicheren Netzbetrieb ein besonderes Gewicht einräumen. Ein Anteil von knapp 16 % ist mit den Zielen des § 1 EnWG unvereinbar, da die Versorgungssicherheit von fundamentaler Bedeutung ist.

Bekanntgabe der Gewichtung von Unterkriterien

Eine Kommune ist verpflichtet – wenn sie Unterkriterien bildet – den Bietern auch die Gewichtung der Unterkriterien mitzuteilen.

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