19.02.2018Fachbeitrag

Vergabe 875

Komplexe Vorgaben im Vergabeverfahren erlaubt

Bietern ist es zuzumuten, die Vorgaben der Vergabeunterlagen auszulegen. Dies gilt auch, wenn hierfür anspruchsvolle und zeitintensive Auslegungsbemühungen notwendig sind (OLG Düsseldorf, 13.12.2017, VII-Verg 19/17).

Komplexe Vorgaben zulässig

Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Daraus muss eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von den Bietern verlangt wird. Jedoch rechtfertigen komplexe Aufträge (hier: Betrieb LKW-Mautsystem) komplexe Vorgaben der Vergabestelle.

Anspruchsvolle Auslegung zumutbar

Laut OLG Düsseldorf sind Vergabeunterlagen auch dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Bietern eine aufwändige Auslegung unter Heranziehung mehrerer Teile der Vergabeunterlagen, Berücksichtigung eigener Begriffsdefinitionen des Auftraggebers und Einsatz speziellen Branchenwissens abverlangen. Die Zumutbarkeitsgrenze ist erst überschritten, wenn Fachkundigen am Schluss mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder eine besondere Gesamtschau der Vergabeunterlagen notwendig ist.

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