20.01.2020Fachbeitrag

Vergabe 1057

Konzessionsnehmer trägt wirtschaftliches Risiko

Ein Konzessionsnehmer hat keinen Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn ihm Mindereinnahmen entstehen, weil sich äußere Umstände ändern (OLG Celle, 26.11.2019, 13 U 127/18).

Konzessionsnehmer verlangt Vertragsanpassung

Die Klägerin betrieb auf Grundlage eines Konzessionsvertrages einen Autobahnabschnitt. Während der Vertragslaufzeit änderten sich die vergütungsrelevanten äußeren Umstände. Die erzielten Umsätze sanken daraufhin stetig, sodass der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber verlangte, die Vergütungsregeln anzupassen.

Wirtschaftliches Risiko ausschließlich und unbegrenzt übernommen

Das OLG Celle entschied, dass der Konzessionsgeber die Vergütungsregelungen nicht anpassen muss. Den Vertrags-parteien war bewusst, dass äußere Umstände – das Verkehrsaufkommen – die Vergütung maßgeblich mitbestimmen. Der Konzessionsnehmer übernahm dieses wirtschaftliche Risiko ausschließlich und unbegrenzt. Eine anderweitige Risikoverteilung war im Konzessionsvertrag nicht vorgesehen.

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