19.08.2014Fachbeitrag

Vergabe 541

Leitfaden des Bundesinnenministeriums zur elektronischen Rechnung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik hat einen Leitfaden zur elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung vorgestellt.

eRechnung ergänzt eVergabe

Die elektronische Rechnung schließt sich an die Maßnahmen zur elektronischen Vergabe an. Ziel ist es, nach Abschluss eines elektronischen Vergabeverfahrens auch eine durchgängige elektronische Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten zu erreichen.

Die Richtlinie 2004/55/EU zur elektronischen Rechnung trat am 26.05.2014 in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen diese bis zum 27.11.2018 umsetzen.

Weg zum papierlosen Büro geebnet

Da bis Oktober 2018 alle öffentlichen Auftraggeber auch die elektronische Vergabe eingeführt haben müssen, wird so die komplett elektronische Verarbeitung öffentlicher Aufträge abgeschlossen. Öffentliche Aufträge können mit der eRechnung künftig vollständig papierlos umgesetzt werden.

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