30.07.2015Fachbeitrag

Energie 063

Mehr Netzdaten für Energiekonzessionsvergaben Erforderlich

Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegen den Altkonzessionär umfasst auch die Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes (BGH, 14.04.2015, EnZR 11/14).

Netzdaten für Wettbewerbsverfahren

Bereits für die Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen müssen die Gemeinden den Bewerbern diese umfassenden Netzdaten zur Verfügung stellen. Die Bewerber müssen in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen Wert des Energienetzes bestimmen zu können.

Neuer Leitfaden berücksichtigt dies

Der neue Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur berücksichtigt diesen erweiterten Datenumfang bereits. Für die Gestaltung von Konzessionsverträgen ist dies ebenfalls zu beachten.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.