13.11.2018Fachbeitrag

Newsletter Gesellschaftsrecht / M&A November 2018

Neue Gesetzesinitiative zu grenzüberschreitenden Umstrukturierungen in der EU

Zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen COM (2018) 241 final

Die Europäische Kommission hat am 25. April 2018 im Rahmen des sogenannten „Company Law Package“ einen Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umstrukturierungen veröffentlicht. Sinn und Zweck des Vorschlags ist es, die Mobilität von Gesellschaften innerhalb der EU über nationale Grenzen hinaus zu fördern und zu vereinfachen. Diese soll durch Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen erreicht werden.

Regelungsbedarf

Der diesbezügliche Regelungsbedarf ist hoch: Zwar entspricht es der langjährigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass das Grundprinzip der Niederlassungsfreiheit allen Kapitalgesellschaften in der EU das Recht gibt ihren Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen. Bislang ist jedoch nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften gesetzlich geregelt. Unter einer solchen Verschmelzung ist eine „Übernahme“ einer Gesellschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat zu verstehen, die zu deren Auflösung führt. Andere Formen grenzüberschreitender Umstrukturierungen sind wegen unterschiedlicher nationaler Vorschriften und Verwaltungspraxen in den Mitgliedsstaaten praktisch nicht oder nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand umsetzbar.

EU-weit harmonisiertes Verfahren für grenzüberschreitende Umstrukturierungen

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht nunmehr vor, dass ein EU-weit harmonisiertes Verfahren für verschiedene Arten von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen geschaffen wird. Diese Verfahren sollen die Umsetzung solcher Maßnahmen in zeitlich und kostenmäßig vorhersehbarem Rahmen ermöglichen. Auch in Zukunft sollen diese Handlungsoptionen jedoch nur Kapitalgesellschaften und nicht Personengesellschaften zur Verfügung stehen. Insbesondere soll der Rechtsrahmen für die Verschmelzung modernisiert und verbessert werden. Daneben sollen erstmalig rechtliche Rahmenbedingungen für die Umwandlung einer Gesellschaft in eine Rechtsform eines anderen Mitgliedsstaats (sogenannte grenzüberschreitende Umwandlung) geschaffen werden. Außerdem soll die Übertragung eines gesamten Vermögens bzw. eines Teils davon auf eine Gesellschaft eines anderen Mitgliedsstaats (sogenannte grenzüberschreitende Spaltung) ermöglicht werden. Zu beachten ist, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission im Hinblick auf grenzüberschreitende Spaltungen erheblich hinter der derzeitigen Rechtslage für nationale Spaltungen zurückbleibt. So sollen insbesondere grenzüberschreitende Ausgliederungen nicht möglich sein. Darüber hinaus sollen Spaltungen nur auf Gesellschaften, die im Rahmen der Spaltung neu gegründet werden (und nicht auf bereits existierende Gesellschaften), möglich sein.

Verfahrensgang von Umwandlungen und Spaltungen

Umwandlungen und Spaltungen sollen nach dem Vorschlag künftig einen ähnlichen Verfahrensgang haben. Zunächst soll in beiden Verfahren ein Plan über die vorgesehenen Maßnahmen sowie ein Bericht zur Information der Gesellschafter und Arbeitnehmer erstellt und bekannt gemacht werden. Im Anschluss soll die Gesellschafterversammlung über die geplante Maßnahme beschließen. Die zuständigen Behörden im Wegzugsstaat sollen dann im Rahmen einer Vorabentscheidung die Einhaltung des Verfahrens im Hinblick auf die geplante Maßnahme prüfen sowie eine Missbrauchskontrolle durchführen. Diese soll verhindern, dass die geplante Maßnahme dazu ausgenutzt wird, ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen oder Rechte von Arbeitnehmern, Gesellschaftern oder Gläubigern auszuhebeln.  

Fazit

Der Kommissionsvorschlag ist ein lang ersehnter Schritt in die richtige Richtung, auch wenn an verschiedenen Stellen noch Optimierungsbedarf besteht. Die Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens für die Umsetzung von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen in der EU wäre für die Praxis eine wichtige Hilfe. Die Umsetzung des Vorschlags in das geltende Recht wird sehr wahrscheinlich noch einige Zeit dauern. Denn der Vorschlag der Europäischen Kommission muss zunächst noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und anschließend von den einzelnen Mitgliedsstaaten in dass jeweilige nationale Recht umgesetzt werden.

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