05.09.2017Fachbeitrag

Vergabe 841

Neue Vergabeordnung für nationale Ausschreibungen

Die neue Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist für Bundesbehörden am 02.09.2017 in Kraft getreten.

Ersatz für VOL/A

Die neue UVgO löst die VOL/A zur Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Vergaben ab. Die UVgO gilt auf Bundesebene seit dem 02.09.2017, auf Landesebene jedoch erst, wenn die Länder sie durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen. Das wird für Anfang 2018 erwartet.

Änderungen im Unterschwellenbereich

Die UVgO orientiert sich strukture an der Vergabeverordnung für europaweite Ausschreibungen, sieht jedoch vereinfachte Regelungen vor. Diese sind u.a.:

  • freie Wahl zwischen öffentlicher und beschränkter Ausschreibung
  • weitere Ausnahmetatbestände für Verhandlungs-vergabe
  • UVgO gilt auch für freiberufliche Leistungen
  • detaillierte Regelungen zur Vergabe von Unter-aufträgen an Nachunternehmer
  • Markterkundung durch den öffentlichen Auftraggeber ausdrücklich erlaubt
  • E-Vergabe auch im Unterschwellenbereich

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