06.01.2016Fachbeitrag

Energie 069

Neuer Gesetzentwurf für Energiekonzessionsvergaben

Das Bundeswirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf vor, um Strom- und Gaskonzessionsvergaben nach § 46 EnWG rechtssicherer zu gestalten. Gleichzeitig will es die kommunalen Spielräume einschränken.

Rechtsklarheit als Ziel

Aktuell gelten für Energiekonzessionsvergaben fast keine konkreten Gesetzesregelungen. In der Praxis führte das dazu, dass die Gerichte in teils sehr unterschiedlichen Einzelentscheidungen für eine erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt haben.

Konkrete Regelungen für Problemfelder

Die Bundesregierung will dem ein Ende setzen, was sicherlich zu begrüßen ist. Der Gesetzesentwurf will die Wahl der Wertungskriterien und die Rügeobliegenheit der Bieter regeln. Außerdem soll der Altkonzessionär zur Herausgabe der Netzdaten verpflichtet werden. Die Konzessionsabgabe soll der Altkonzessionär nach Vertragsablauf bis zur Netzübergabe weiter zahlen.

Inhouse-Vergaben weiterhin unzulässig

Allerdings soll für Energiekonzessionen auch weiterhin verboten sein, was für alle anderen Konzessionen und Aufträge erlaubt ist: Inhouse-Vergaben. Direktvergaben an kommunale Stadtwerke sollen damit weiterhin ausscheiden. Die Bundesregierung will damit aus energiewirtschaftlichen Gründen alle 20 Jahre einen Wettbewerb vorgeben.

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