14.05.2021Fachbeitrag

ÖPNV 117

Neues Personenbeförderungsgesetz ab August 2021

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugestimmt.

Linienbedarfsverkehr

Neu eingeführt wird der Linienbedarfsverkehr, bei dem die Passagiere die Beförderung zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes bestellen. Die ÖPNV-Aufgabenträger bestimmen in den Nahverkehrsplänen, in welchen Gebieten und zu welchen Zeiten der Linienbedarfsverkehr angeboten werden darf.

Gebündelter Bedarfsverkehr

Eine neue Variante des Gelegenheitsverkehrs ist der gebün-delte Bedarfsverkehr, der von privaten Unternehmen betrieben wird. Die Passagiere bestellen die Fahrten vorab, die Aufträge werden entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt und durch einen angestellten Fahrer mit einem Pkw ausgeführt.

Rückkehrpflicht für Uber u.a.

Mietwagen im Auftrag von Fahrtenvermittlern wie Uber müssen weiterhin nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurück-kehren, wenn nicht zuvor ein neuer Beförderungsauftrag angenommen wurde. In Gemeinden mit großer Flächen-ausdehnung können die Genehmigungsbehörden auch andere Abstellorte zulassen. Die Aufnahme von Fahrgästen durch Heranwinken oder an nachfragestarken Orten bleibt damit weiterhin Taxis vorbehalten.

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