02.06.2014Fachbeitrag

Vergabe 520

Neues WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)

Am 06.04.2014 ist das neue Beschaffungsübereinkommen (GPA) in Kraft getreten. Das GPA erweitert für Unternehmen der WTO-Vertragsstaaten den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.

Vereinfachte Beschaffung für die Vertragsparteien

Das GPA hat 15 Vertragsparteien, darunter auch die EU und ihre 28 Mitgliedsstaaten, Armenien, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, die Niederlande in Bezug auf Aruba, Norwegen, die Schweiz, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten.

Zusätzliche Auftragschancen im Wert von € 80 Mrd.

Das neue GPA bringt vereinfachte Regelungen für den Marktzugang der Unternehmen, da der Anwendungsbereich auf zahlreiche staatliche Stellen, neue Dienstleistungen und andere Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens erweitert wird. Die WTO verspricht sich durch die Überarbeitung des GPA zusätzliche Auftragschancen für Unternehmen im Wert von € 80 Mrd.

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