04.04.2019Fachbeitrag

Vergabe 974

Notfallrettung ohne Vergabeverfahren

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, welche Rettungsdienstleistungen öffentliche Auftraggeber ohne Ausschreibung direkt an gemeinnützige Organisationen vergeben dürfen (EuGH, 21.03.2019, C–465/17):

Bereichsausnahme erlaubt Direktvergabe

Die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten in einem Rettungswagen (Notfallrettung „mit Blaulicht“) unterfällt der Bereichsausnahme des § 107 Absatz 1 Nr. 4 GWB und darf ausschreibungsfrei direkt an gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen beauftragt werden.

Qualifizierter Krankentransport: Verschlechterungsrisiko

Beim qualifizierten Krankentransport (im Transport-Kranken- statt im Rettungswagen) differenziert der EuGH dagegen: Der qualifizierte Krankentransport ist nicht schon dann vom Vergaberecht ausgenommen, wenn er von qualifiziertem Personal begleitet wird. Hinzukommen muss das objektive Risiko, dass sich der Gesundheitszustand des transportierten Patienten während des Transports verschlechtern könnte.

Hilfsorganisationen: Gemeinnützigkeit zu prüfen

Das Urteil gilt auch unterhalb des Schwellenwertes von 750.000 Euro, da die UVgO in § 1 Abs. 2 auf die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB verweist.

Auch unterhalb des Schwellenwertes

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