03.04.2017Fachbeitrag

Vergabe 801

NRW: Neue Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz

Die neue Rechtsverordnung zum TVgG NRW gilt ab dem 01.04.2017.

Gesetz

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 17.02.17 das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) beschlossen. Mit dem TVgG NRW soll ein fairer Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz (Nachhaltigkeitskriterium) sowie Qualität und Innovation der Angebote gefördert und unterstützt werden.

Regelung und Zweck der Verordnung

Am 03.03.2017 wurde die Verordnung zum TVgG NRW veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW. Sie enthält Formularvordrucke und Detailvorgaben für die Nachw3eise, die das TVgG NRW verlangt.

Inkrafttreten

Das TVgG-NRW und die Rechtsverordnung treten ab dem 01. April 2017 in Kraft.

Wesentliche Änderungen des Gesetzes

Alle wesentlichen Änderungen des TVgG-NRW sind im Newsletter Vergabe Aktuell 799 dargelegt.

Download Volltext

Rechtsverordnung

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