20.02.2017Fachbeitrag

Vergabe 799

NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen

Das novellierte nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) tritt zum 01.04.2017 in Kraft.

Neuerungen im Überblick

Die wesentlichen Änderungen des TVgG-NRW sind:

  • Das Best-Bieter-Prinzip wurde eingeführt. Zukünftig muss nur noch der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Nachweise und Erklärungen vorlegen.
  • Der vergaberechtsspezifische Mindestlohn orientiert sich zukünftig am Mindestlohngesetz (MiLoG) und beträgt mindestens € 8,85.
  • Öffentliche Auftraggeber müssen das TVgG-NRW grundsätzlich erst ab einem Auftragswert von € 20.000 beachten.
  • Die ausschreibungsfreie Bagatellgrenze wurde von € 500 auf € 5.000 angehoben.
  • Bereits ab einem Auftrageswert von € 5.000 müssen Auftraggeber Belange des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen und dürfen Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die die ILO-Kernarbeitsnormen beachten.
  • Im Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW wird die Prüfbehörde für die Einhaltung des TVgG-NRW eingerichtet.
  • Das Landeswirtschaftsministerium NRW richtet eine Servicestelle für Fragen zum TVgG-NRW ein.

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