02.05.2014Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 084

Nürburgring: Haftstrafe für Ex-Finanzminister

Der Ex-Finanzminister von Rheinland-Pfalz Deubel wurde wegen Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt (LG Koblenz, 16.04.2014 - 2050 Js 37 425/10).

Überschreitung des Entscheidungsspielraums

Das Gericht war überzeugt, dass Deubel unter anderem eigenmächtig Zahlungen veranlasst und Bürgschaften der landeseigenen Investitions- und Strukturbank in die Wege geleitet habe, die „in hohem Maße ausfallgefährdet“ gewesen seien. Dadurch habe er seinen Entscheidungsspielraum überschritten.

Deubel habe sich der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB schuldig gemacht, indem er Millionen an Landesgeldern gefährdet habe. Dadurch habe er seine Pflicht, als Finanzminister auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten, verletzt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger von Deubel haben bereits angekündigt, Revision einzulegen.

Praxistipp für kommunale Unternehmen

Für alle Entscheidungsträger der öffentlichen Hand - auch in kommunalen Unternehmen - bedeutet das: Sie müssen die Spielregeln streng beachten, die nach Haushalts- und Vergaberecht gelten. Anderenfalls drohen nicht nur dienstrechtliche Konsequenzen, sondern Schadensersatzansprüche und Strafverfahren.

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