05.01.2015Fachbeitrag

zuerst erschienen in Asia Bridge 12:14/1:15

Offenere Regeln für ausländische Investitionen

Wie angekündigt, hat die Regierung in Beijing die Beschränkungen für ausländische Investitionen in China gelockert. Seit Anfang Dezember können Ausländer in 44 Branchen zum ersten Mal als vollwertige eigene Unternehmen agieren.

Will ein deutsches Unternehmen in China Fuß fassen, muss dies in der Regel in Form eines Joint Ventures geschehen - diese Regelung galt bislang für viele Branchen. In den neuen Leitlinien für ausländische Investitionen ist die Zahl der Branchen deutlich verringert worden. Deutsche Unternehmen müssen jetzt lediglich noch in 35 von 79 Branchen ein Joint Venture eingehen, wenn sie in China investieren wollen. Sie können damit in 44 Branchen zum ersten Mal als "Wholly Foreign-Owned Enterprise" (WFOE) agieren. Für deutsche Unternehmen ist relevant, dass dazu auch fünf Branchen zählen, in denen sie stark vertreten sind:

  • Rechnungslegung und Abschlussprüfung
  • Ölfelderschließung und -entwicklung
  • Automobilteile
  • Herstellung von Flugzeug- und Schiffstriebwerken sowie ihrer Komponenten
  • Herstellung von Anlagen für Luftverkehr und Bergbau

Erstaunlicherweise wurden die meisten Bestimmungen im produzierenden Gewerbe und im Bergbau gelockert. Aber auch im Finanzbereich sind bemerkenswerte Änderungen erfolgt. So erlaubt der Katalog nun ausländische Investitionen in Banken. Zudem dürfen ausländische Unternehmen neuerdings nicht mehr nur ein Drittel, sondern bis zu 49% der Anteile eines chinesischen Wertpapierhandelsunternehmens besitzen.

Mehrheit an Joint Ventures ist möglich

Doch auch die Unternehmen, für deren Branchen weiterhin Joint Ventures vorgeschrieben sind, sollten sich mit Änderungen vertraut machen. Ab sofort können sie in bestimmten Branchen die Mehrheit an diesen Joint Ventures halten. Dazu gehören auch zahlreiche Branchen, die für deutsche Unternehmen relevant sind. Etwa die Herstellung von Flugzeugen, das Design und die Herstellung der Innenausstattung von Schiffen oder zivilen Satelliten, der internationale Seetransport, der Betrieb von Spielstätten sowie die Konstruktion, die Wartung und der Betrieb von Eisenbahnen.

Allerdings sind im neuen Katalog nicht nur Bestimmungen reduziert, sondern auch neue hinzugefügt worden. So dürfen Joint Ventures von ausländischen und chinesischen Unternehmen bei der Produktion von Fahrzeugen nur in zwei der drei Sektoren Pkw, Lkw und Motorräder tätig sein es sei denn der dritte Sektor wird vom chinesischen Partner in das Joint Venture eingebracht. Zudem muss dieser mehr als 50% der Anteile an einem solchen Joint Venture halten.

Weiterer BIP-Rückgang soll aufgehalten werden

Ziel der neuen Regelungen ist es, ausländische Regierungen zu besänftigen und den weiteren Rückgang des chinesischen Wirtschaftswachsrums einzudämmen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob das auch tatsächlich erreicht wird. Die von der Lockerung betroffenen Branchen sind entweder klein und speziell oder werden bereits von wettbewerbsfähigen chinesischen Unternehmen dominiert. Insgesamt ist der Abbau von Eintrittsbarrieren jedoch zu begrüßen, da sie eine schrittweise Verbesserung des Investitionsumfeldes darstellen.

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