17.08.2017Fachbeitrag

Vergabe 833

OLG Düsseldorf: EuGH entscheidet über Regeln für Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Das OLG Düsseldorf legt dem EuGH mehrere Fragen zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen vor (OLG Düsseldorf, 12.06.2017, VII Verg 34/16).

Begrenzung auf Hilfsorganisationen angegriffen

Die Stadt Solingen hatte sich bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne europaweite Ausschreibung auf eine bestimmte Anzahl an Hilfsorganisationen beschränkt. Hiergegen wehrten sich private Anbieter.

Anforderungen an gemeinnützige Organisationen

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB enthält eine Bereichsausnahme, wonach das Vergaberecht nicht auf die Vergabe von Dienstleistungen der Gefahrenabwehr anzuwenden ist, die durch gemeinnützige Organisationen erbracht werden. Der EuGH soll nun klären,

welche Anforderungen die Richtlinie 2014/24/EU an eine „gemeinnützige Organisation“ stellt und
ob die Betreuung von Notfallpatienten eine Dienstleistung des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes oder der Gefahrenabwehr darstellt.

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