11.07.2018Fachbeitrag

Vergabe 911

OLG Düsseldorf zu Messegesellschaften II

Kommunale Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber, wenn sie faktisch kein Insolvenzrisiko tragen (OLG Düsseldorf, 18.04.2018, Verg 28/17).

Auf einer Linie mit vorheriger Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf knüpft an seine aktuelle Entscheidung vom 21.03.2018 zu kommunalen Messegesellschaften an (Vergabe Aktuell 893 vom 04.05.2018). Danach dienen Messegesellschaften der regionalen Wirtschaftsförderung und erfüllen eine Aufgabe im Allgemeininteresse. Sie sind zwar grundsätzlich gewerblich tätig, weil sie mit anderen Messeveranstaltern im Wettbewerb stehen. Wenn sie allerdings das wirtschaftliche Risiko nicht selbst tragen, sind sie nichtgewerblich tätig und öffentliche Auftraggeber.

Prognose zum Verlustausgleich der Kommune

Messegesellschaften tragen ihr wirtschaftliches Risiko beispielsweise nicht selbst, wenn die Kommune ihnen unentgeltlich Grundstücke überlässt oder das Insolvenzrisiko trägt. Nunmehr wird das OLG Düsseldorf noch deutlicher: Die Kommune muss nicht verpflichtet sein, das Insolvenzrisiko zu übernehmen. Es genügt, wenn zu erwarten ist, dass die Kommune Verluste der Gesellschaft ausgleichen wird.

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