23.08.2018Fachbeitrag

Vergabe 915

OLG Düsseldorf zum Ausschluss von Bietern wegen Schlechtleistungen

Öffentliche Auftraggeber müssen sich Gewissheit über die Schlechtleistung eines Bieters bei früheren öffentlichen Aufträgen verschaffen, bevor sie ihn vom Vergabeverfahren ausschließen dürfen (OLG Düsseldorf, 28.03.2018, VII-Verg 49/17).

Frühere Schlechtleistung und Kündigung

Ein Bieter gab in einem Vergabeverfahren für Elektroinstallationsarbeiten eines öffentlichen Auftraggebers ein Angebot ab. Er hatte solche Arbeiten bereits zuvor für den öffentlichen Auftraggeber erbracht. Diesen früheren Vertrag kündigte der öffentliche Auftraggeber, weil der Bieter damals nicht rechtzeitig leistete. Der Bieter akzeptierte die Kündigung.

Bieter nicht geeignet

Der öffentliche Auftraggeber schloss das Angebot des Bieters in dem neuen Vergabeverfahren aus. Der Bieter sei angesichts seiner früheren Schlechtleistungen nicht geeignet.

Zweifel ausschließen

Zu Recht! Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter vom Verga-beverfahren ausschließen, wenn diese eine wesentliche An-forderung bei früheren Aufträgen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Been-digung geführt hat. Dem OLG Düsseldorf zufolge darf der öf-fentliche Auftraggeber den Bieter jedoch nur ausschließen, wenn er keine Zweifel an dessen früherer Schlechtleistung hat und die vorzeitige Vertragsbeendigung rechtmäßig war.

Download Volltext
 

 

 

 

 

 

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.