02.09.2019Fachbeitrag

Vergabe 1009

OLG Hamm: HOAI-Mindestsätze sind weiterhin gültig

Anders als das OLG Celle hat das OLG Hamm der Klage eines Architekten auf Zahlung der Mindestsätze stattgegeben (23.07.2019, 21 U 24/18).

Der EuGH erklärte mit Urteil vom 04.07.2019 die Mindestund Höchstsätze der HOAI für unwirksam. Für das OLG Hamm hat dies keine Auswirkungen auf Aufstockungsklagen von Architekten.

EuGH bindet nicht nationale Zivilgerichte

Das OLG Hamm meint, dass durch das Urteil des EuGH nur der Mitgliedstaat, also die Bundesrepublik Deutschland, gebunden sei. Das Gericht lehnt sowohl eine Rückwirkung des EuGH-Urteils als auch eine Bindung der nationalen Gerichte in Zivilrechtsstreitigkeiten ab.

Entscheidung des BGH steht noch aus

Das Urteil des OLG Hamm steht im direkten Widerspruch zum Urteil des OLG Celle vom 17.07.2019, dass eine Aufstockungsklage abwies. Auch das BMI stellte zwischenzeitlich in seinem Erlass vom 05.08.2019 fest, dass Aufstockungsklagen keinen Erfolg mehr haben dürften. Das OLG Hamm hat die Revision zugelassen.

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