12.02.2014Fachbeitrag

Energie 049

OLG München: Konzessionsverträge mit Nebenleistungen nichtig!

Wenn ein Stromkonzessionsvertrag in einzelnen Regelungen gegen das Nebenleistungsverbot verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig (OLG München, Urteil vom 26.09.2013, U 3589/12 Kart).

Keine Unterstützung der Gemeinde

Der streitgegenständliche Konzessionsvertrag forderte von der Konzessionärin, die Gemeinde bei der Erstellung von kommunalen Energiekonzepten zu unterstützen. Zudem musste die Konzessionärin der Gemeinde verschiedene Daten zur Verfügung stellen und die Gemeinde bei der Stromerzeugung unterstützen.

Nebenleistungsverbot beachten!

Zu Unrecht, wie das OLG München feststellte. Diese zusätzlichen Sach- und Finanzleistungen, die einen Aufwand bei der Konzessionärin erfordern, verstoßen gegen das Nebenleistungsverbot des § 3 der Konzessionsabgabenverordnung.

Musterkonzessionsverträge kritisch

Die Krux an der Entscheidung: Die Musterkonzessionsverträge der verschiedenen Bundesländer enthalten vergleichbare Regelungen, die somit zur Gesamtnichtigkeit der meisten Strom- und Gaskonzessionsverträge führen könnten. Dennoch wird man in vielen Fällen eine Lösung finden können, um die Konzessionsverträge zu retten. Andernfalls wären wahrscheinlich komplette Wettbewerbsverfahren zu wiederholen.

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