13.09.2018Fachbeitrag

Vergabe 923

OLG München zur Angebotsprüfung

Das OLG München hat über eine Vielzahl von Fallgruppen bei der Prüfung von Angeboten entschieden (27.07.2018, Verg 02/18).

Nachforderungsfrist

Auftraggeber dürfen die Frist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen bestimmen. § 56 VgV enthalte keine feste Frist, sodass ein Beurteilungsspielraum der Auftraggeber besteht. Die Frist muss lediglich angemessen sein.

Nachforderung von Unterlagen mit formalen Fehlern

Auftraggeber dürfen auch Unterlagen, die den formalen Anforderungen nicht entsprechen, nachfordern. Unterlagen, die rein formal nicht den Vorgaben der Auftraggeber entsprechen, fehlen im Rechtssinne. Bei formalen Unterlagen – wie behördlichen Bescheinigungen – bestehe auch kein Raum für nachträgliche Manipulationen oder Veränderungen.

Referenzen zu vergleichbaren Leistungen

Wollen Auftraggeber sicherstellen, dass ein Bewerber genau die zu beschaffende Leistung erfolgreich durchgeführt hat, müssen sie dies in den Vergabeunterlagen entsprechend formulieren. Vergleichbare Leistungen bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Vielmehr reicht aus, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.