12.03.2021Fachbeitrag

Vergabe 1156 | ÖPNV 114

OLG Schleswig zu vielen Vergaberechtsproblemen Eignungskriterien

In einem Verfahren zur Vergabe von Verkehrsdienst-leistungen äußert sich das OLG Schleswig zu folgenden Themen (OLG Schleswig, 12.11.2020, 54 Verg 2/20).

Eignungskriterien falsch bekannt gemacht

Macht ein Auftraggeber Eignungskriterien nicht ordnungs-gemäß bekannt, ist ein Bieter hierdurch nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn er andernfalls bessere Chancen auf den Zuschlag hätte.

Fehler in Kalkulationsvorgaben

Jeder Bieter muss bei der Kalkulation seines Angebotspreises die Berechnungsvorgaben des Auftraggebers beachten. Erkennbare Fehler der zugrundeliegenden Berechnungsweise, die zu Rundungsdifferenzen führen, müssen Bieter rügen.

Abweichen von Leistungsbeschreibung

Kann ein Unternehmen mit seinem Fahrzeugkonzept die ausgeschriebenen Leistungen nicht erbringen, werden die Vergabeunterlagen hierdurch in unzulässiger Weise geändert.

Kostenzuordnung

Sieht ein Auftraggeber ausdrücklich eine besondere Eingabe-möglichkeit für die Kosten einer Fahrzeugreserve vor, ist es unzulässig, deren Kosten in andere Preise einzurechnen.

Nachträgliche Berichtigung

Ein Unternehmen kann nachträglich falsche Angaben in der Angebotsaufklärung korrigieren.

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