18.09.2014Fachbeitrag

Vergabe 553

Open-House-Modell vor dem EuGH

Das OLG Düsseldorf hat dem EuGH Fragen zur Vergabe von Rabattverträgen vorgelegt (OLG Düsseldorf, 13.08.2014, VII-Verg 13/14).

Merkmal der Auswahlentscheidung

Der EuGH soll feststellen, ob das sogenannte „Open-House- Modell“ ein öffentlicher Auftrag im Sinne der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG ist. Bei dem „Open-House-Modell“ gewähren Krankenkassen (öffentliche Auftraggeber) allen am Vertrag interessierten und geeigneten Unternehmen für die gesamte Vertragslaufzeit ein Beitrittsrecht zu den Rabattverträgen. Für alle Unternehmen gelten identische Beitritts- und Vertragskonditionen. Ein Auswahlverfahren, insbesondere ein förmliches Vergabeverfahren, wird beim „Open-House- Modell“ nicht durchgeführt.

Zulässigkeit des Open-House-Modells

Das OLG Düsseldorf möchte nun wissen, ob es sich bei den „Open-House-Verträgen“ um einen öffentlichen Auftrag handelt. Ist dies der Fall, wäre das „Open-House-Modell“ erledigt. Sämtliche Rabattverträge müssten dann im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Wann die EuGH die Frage entscheidet, ist leider nicht bekannt.

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